Auszug aus der Spielordnung und der Hallenordnung:
(vollständige Spielordnung und Hallenordnung auf unserer Website www.rolandsmuehle.de )

1. Auszug aus der Spielordnung

  • Spielberechtigt sind nur aktive Mitglieder des TC Rolandsmühle
  • Spielen von TCR Mitgliedern mit Gästen:
    • beim Doppel mindestens 2 TCR-Mitglieder
    • Gäste müssen sich im TCR-Onlinebuchungssystem registrieren und die Gastbuchungen sind über das Buchungssystem eBusy durch das Mitglied durchzuführen (Gastgebühr pro Stunde 15,- €, bei Buchung durch einen Jugendlichen 7,50 €); es kann nur eine Einzelbuchung 4 Tage im Voraus getätigt werden und es besteht eine Stornofrist von 24 Stunden
    • Gäste dürfen nur auf den Plätzen 2, 3 und 4 spielen und nur an den Wochentagen (Mo-Fr) nur bis 15:30 Uhr, in den Sommerferien bis 17:30 Uhr.
    • Registrierte Anwärter*innen auf der Warteliste dürfen ebenfalls mit einem Gast spielen, montags bis freitags bis 15:30 Uhr auf den Plätzen 2, 3 und 4 (Gastgebühr pro Stunde 20,- €, bei Buchung durch einen Jugendlichen 10,- €)
    • Registrierte Anwärter*innen auf der Warteliste können zudem privates Training mit den Trainern des TC Rolandsmühe auf den Plätzen 5 und 6 buchen.
  • Die Buchung der Plätze erfolgt über das TCR-Onlinebuchungssystem von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 21:30 Uhr (12:30 Uhr bis 14:30 Uhr
  • Mittagsruhe/Bewässerung/Platzpflege); es sind zunächst die Plätze 1-4 zu buchen, damit die Plätze 5 und 6 möglichst für Training zur Verfügung stehen.
  • Es ist nur eine Platzreservierung zurzeit zulässig, die nächste Eintragung darf erst nach erfolgtem Spiel vorgenommen werden, es dürfen nur Personen aufgeführt werden, die tatsächlich spielen.
  • Wird ein reservierter Platz nicht in Anspruch genommen, ist er nach 10 Minuten frei
  • Spielkleidung: ausschließlich Tennisschuhe (auch keine Joggingschuhe) Bei Trockenheit Plätze vor dem Spielen wässern
  • Nach dem Spiel Abziehen des gesamten Platzes von außen nach innen und Fegen der Linien. Bei Nässe dürfen die Plätze nicht bespielt und nicht abgezogen werden.
  • Übergabe der abgezogenen und gefegten Plätze pünktlich zur halben Stunde
  • Die Beregnungsanlage darf nur von vom Vorstand oder dem Platzwart autorisierten Personen betätigt werden, die Plätze werden idR. frühmorgens und in der Mittagszeit (ab 12:30 Uhr) beregnet.
  • Meden-, Turnier- und Ranglistenspiel: Reservierung der Plätze nur von der Sportwartin / der Jugendwartin. Falls die Spiele länger als eingetragen dauern, hat die Fortsetzung der Spiele Vorrang vor den anderen Eintragungen.
  • Kinder bis 11 Jahren dürfen montags bis freitags nur bis 18:30 Uhr spielen, am Wochenende ganztägig. Jugendliche ab 12 Jahren dürfen darüber hinaus auf den Plätzen 3 bis 6 zeitlich unbegrenzt spielen.
  • Es dürfen nur Trainer, die vom Vorstand zugelassen wurden, auf der Anlage trainieren. Die Trainer dürfen nur Vereinsmitglieder und Anwärter*innen der Warteliste (diese nur montags bis freitags bis 15:30 Uhr) trainieren. Nur beim Training ist die Benutzung von mehr als 8 Bällen pro Platz erlaubt.
  • Die Ballmaschine darf nur für Mitglieder ab 18 Jahren und vorheriger, nachgewiesener Sicherheitseinweisung gebucht werden. Das Reglement Ballmaschine (www.rolandsmuehle.de ) ist vor der Nutzung aufmerksam zu lesen. Durch die Nutzung der Ballmaschine erkennt der/die Bucher*in und Nutzer*in die Reglements zur Nutzung der Ballmaschine automatisch an.
  • Die buchenden Mitglieder haften für den bestimmungsgemäßen Gebrauch. Wer die Ballmaschine vorsätzlich oder groß fahrlässig beschädigt oder nicht bestimmungsgemäß gebraucht, haftet für den entstandenen Schaden. Der TC Rolandsmühle übernimmt keine Haftung für Unfälle, die im Zusammenhang mit der Benutzung und dem Gebrauch der Ballmaschine entstehen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Ballmaschine ist über das Buchungssystem zusätzlich zu dem Platz (nur Platz 5 und 6 Sommersaison bzw. Platz 2-4 Wintersaison) dazu zu buchen (Gebühr 5,- €). Die Ballmaschine kann bis zu 8 Stunden vor Nutzungsbeginn storniert werden. Bei Regen darf die Ballmaschine nicht genutzt werden. Es dürfen nur die Tennisbälle eingesetzt werden, die der Ballmaschine beiliegen.
  • Die Trainer und der Gastronom sind vom Vorstand angehalten, auf die Einhaltung der Spielordnung zu achten.
  • Bei Verstößen gegen die Spielordnung, Hallenordnung oder das Reglement Ballmaschine behält sich der Vorstand vor, den Regelverletzer zu verwarnen. Bei wiederholten Verstößen oder bei schwerwiegenden Verstößen können zeitlich begrenzte Spielverbote oder der Vereinsausschluss verhängt werden.
  • Ein Feuerlöscher, eine Löschdecke sowie ein Defibrillator befindet sich im Clubhaus; Eisspray, Desinfektionsspray und Eispacks sind bei der Gastronomie hinterlegt

2. Hallenordnung (AGB Hallenplätze auf www.rolandsmuehle.de):

  • Mit Erwerb von saisonweise gebuchten Hallenstunden und/oder der Buchung von Einzelstunden gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart. Die vollständige Hallenordnung ist vor Nutzung der Halle sorgfältig zu lesen. Die Einhaltung der Hallenordnung ist verbindlich. Die Nichteinhaltung kann zum Ausschluss vom Tennisspiel und Hallenverbot führen.
  • Die Nutzung der Tennishalle erfolgt ausschließlich zum Zweck des Tennisspielens und auf eigene Gefahr. Der TCR behält sich im Falle von Beschädigungen aller Art durch die Mieter*innen sowie bei Nichtzahlung der Hallenmiete Schadenersatzansprüche ausdrücklich vor.
  • Die Wintersaison beginnt um den 1. Oktober und endet um den 31. März, die genauen Termine werden bis zum 1. Juli bekannt gegeben.
  • Buchung: Die Hallenplätze können von Mitgliedern und Nichtmitgliedern einzeln oder saisonal gebucht werden.
  • Einzelbuchungen werden ausschließlich über das Buchungssystem des TCR vorgenommen. Die Bucher müssen ein Konto mit den notwendigen Daten im Buchungssystem anlegen.
  • Saisonbuchungen können bis zum 1. Juli vor Start der Wintersaison gekündigt werden, ansonsten verlängert sich die Buchung um eine weitere Wintersaison. Eine Stornierung oder vorzeitige Beendigung ist nicht möglich. Der Einzug der Nutzungsgebühr für die Saisonbuchung erfolgt ca. 4 Wochen vor Saisonstart.
  • Nach Ablauf der Hallensaison gibt es eine offene Bewerbungsphase für freie Hallenplätze, die auf der Website bekannt gegeben werden (first come – first serve).
  • Die jeweiligen Nutzungspreise sind auf der Homepage des Vereins (www.rolandsmuehle.de) veröffentlicht. Der Nutzungspreis wird sofort fällig und wird im Voraus bezahlt und zwar per Lastschrifteinzug. Einzelbuchungen können 24 Stunden vor dem Buchungsdatum storniert werden. Danach ist keine Stornierung mehr möglich. Nicht gespielte Stunden werden nicht zurückvergütet.
  • Aufgrund technischer Probleme kann eine Abo-Buchung bis zu drei Mal pro Saison von der Abteilungsleitung storniert werden, ohne dass eine Rückvergütung erfolgt.
  • Private Trainingsstunden dürfen nur mit den vom TCR bestellten Trainern durchgeführt werden.
  • Der Zugang zur Halle wird ausschließlich über persönliche Zugangscodes geregelt, den die Bucher erhalten und der nicht übertragbar ist.
  • Die Halle darf nicht früher als 5 Minuten vor Beginn der Spielstunde betreten werden.
  • Das Licht schaltet sich nach Spielende automatisch ab.
  • Alle technischen Einrichtungen der Tennishalle mit Ausnahme der Lichtschalter werden nur durch Beauftragte oder Bevollmächtigte des Vereins bedient.
  • Das Tennisspielen in der Halle erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko der Mieter. Sportunfälle und sonstige besondere Vorkommnisse sind unverzüglich der Abteilungsleitung zu melden. Eine Haftung des Vereins und seiner Bevollmächtigten sowie seiner Mitarbeiter/innen und Aushilfen und des Eigentümers des Geländes gegenüber den Mitglieder/innen und Mieter/innen ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen und Fahrrädern.
  • Sofern durch höhere Gewalt Umstände eintreten, die den ordnungsgemäßen Spielbetrieb nicht zulassen, übernimmt der Verein keine Haftung für den entsprechenden Nutzungsausfall.
  • Bei einer Unwetterwarnung ab Stufe 3 durch den Deutschen Wetterdienst wird der Spielbetrieb sofort unterbrochen. Kosten von zu dieser Zeit stattfindenden Einzel- oder Saisonbuchungen werden nicht zurückerstattet.